Unser Schlüterbrot ist ein leichtverdauliches Roggenmischbrot
mit Vollkorncharakter, das aus etwa
25 % Schlütermehl, etwa
35 % Roggenmehl und
40 % Weizenmehl besteht.
Bei der Herstellung von Schlütermehl wird die Kleie, die normalerweise nicht verdaulich ist, unter Druck mit Wasserdampf behandelt. Die Zellstruktur wird mürbe gemacht, sodass die in der Kleie vorhandenen Nährstoffe besser für den Verdauungsprozess verwertet werden können. Reste von anhaltender Stärke werden zu Dextrinen abgebaut. Da diese bei der anschließenden Trocknung karamellisieren, ist das Schlütermehl dunkelbraun. Es entstehen Röst- und Aromastoffe, und die Wasseraufnahmefähigkeit wird erhöht.
Durch diese besondere Behandlung wird die Kleie besser nutzbar. Es entsteht ein bekömmliches, fein zerkleinertes, braunes, sü.liches Roggenkleiemehl, „Das Schlütermehl“. Unser Schlüterbrot hat eine sehr dunkle Krumenfarbe und besitzt neben den Bestandteilen eines Vollkornbrotes auch einen weiteren Vorzug in Form von langer Frischhaltung. Durch den sehr hohen Ballaststoffgehalt hat es ebenso eine verdauungsfördernde Wirkung.
Von der bayerischen Staatsregierung wurde am 11.01.2021 verkündet, dass ab dem 18.01.2021 eine Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske im Einzelhandel und im ÖPNV gelten soll. Ministerpräsident Söder und Gesundheitsminister Holetschek teilen in einer Pressekonferenz mit, dass die Verpflichtung im Einzelhandel nur für Kunden gelten soll. Kinder unter 15 Jahren sind von der Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske befreit. Hier besteht aber weiterhin die Pflicht, ab dem 6. Lebensjahr eine normale Maske zu tragen.
Gemäß der Bundesanstalt der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung und aus Sicht der Berufsgenossenschaften, dürfen FFP2-Masken ohne Ausatemventil maximal 75 Minuten getragen werden. Anschließend muss eine Mindesterholungsdauer von 30 Minuten eingehalten werden.